Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Anwaltsverein im Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://sbk.anwaltverein.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit Web Content Accessibility Guidelines in der Version 2.1 (WCAG) und BITV 2.0 vollständig vereinbar.

Bekannte Einschränkungen

  1. Farben, Kontraste, die nicht im Corporate Design des Deutschen Anwaltverein-CD's stehen: Hierfür wurde eine Kontrastvariante geschaffen, die sie über den Schalter  „Kontrast erhöhen“ aktivieren können.

Nicht barrierefreie Inhalte

Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den ISO-/DIN-Standards 14289-1 (PDF/UA)

Barrierefreiheitsfunktionen

Um die Barrierefreiheit der Seite zu verbessern, bieten wir folgende Barrierefreiheitsfunktionen:

  • Bewegung anhalten
  • Kontrastumschalter

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde zuletzt am 26. November 2025 aktualisiert.

Der Stand der Barrierefreiheit wird fortlaufend intern geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter .

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Deutscher Anwaltverein e.V.
Littenstraße 11
10179 Berlin
+49 30 726152-0
+49 30 726152-190

 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter